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Teilnahmebedingungen

Für das Empfehlungs-Programm von Heldena. Stand: 26. Oktober 2026.

Diese Bedingungen gelten für das Empfehlungs-Programm der App von Heldena ab dem 6. November 2026. Für einen Monat, der vor diesem Tag endet, entsteht kein Guthaben.

1. Wer teilnehmen kann

Teilnehmen kann jede volljährige Person mit einem eigenen Konto in der App. Die Teilnahme ist freiwillig, ohne Eintrittsgebühr und jederzeit ohne Angabe von Gründen beendbar. Empfehlen braucht kein Abo; ein Guthaben entsteht nur, solange dein eigenes Abo bezahlt ist (Abschnitt 3), und eine Auszahlung in der App anfordern kannst du unter den Bedingungen in Abschnitt 2, zu denen ein bezahltes eigenes Abo gehört. Eine Anmeldung ist nicht nötig: Jedes Konto hat von Anfang an seinen eigenen Empfehlungs-Code.

Betreiberin des Empfehlungs-Programms und deine Vertragspartei für dieses Programm ist die Heldena LLC, eine Limited Liability Company nach dem Recht des US-Bundesstaats Wyoming (USA). Ihre Anschrift und weitere Angaben stehen im Impressum.

2. Was du bekommst

Wenn jemand über deinen Empfehlungs-Code ein Konto anlegt und ein zahlendes Abo abschließt, bekommst du ein Guthaben in Geld: 1,90 € für jeden Monat, den diese Person bezahlt und an dessen Ende dein eigenes Abo bezahlt ist (Abschnitt 3). Die Zahl der Personen ist nicht begrenzt.

Zurzeit zahlen wir noch nichts aus. Dein Guthaben sammelt sich trotzdem und bleibt dir erhalten, bis es verjährt (Abschnitt 2), soweit die Abschnitte 2 bis 5 und 7 nichts anderes sagen.

Verjähren heißt: Nach Ablauf der Frist, die weiter unten steht, dürfen wir uns darauf berufen und die Zahlung verweigern. Fällig, also von uns zu verlangen, wird dein Guthaben erst, sobald wir es dir auszahlen können; Näheres steht weiter unten in diesem Abschnitt. Solange es nicht fällig ist, läuft keine Verjährungsfrist. Sobald wir auszahlen, steht auf deiner Empfehlungs-Seite bei jedem Betrag, über den du verfügen kannst und den du nicht schon angefordert hast, wann er verjährt (für einen Betrag, den du angefordert hast, steht dort stattdessen der Stand deiner Auszahlung).

Wirbt eine von dir geworbene Person ihrerseits eine weitere Person, die mit dem Empfehlungs-Code der von dir geworbenen Person ein Konto anlegt und ein zahlendes Abo abschließt, bekommst du zusätzlich 0,38 € für jeden Monat, den diese weitere Person bezahlt. Der Betrag, den die von dir geworbene Person für diesen Monat bekommt, wird durch deinen zusätzlichen Betrag nicht kleiner. Du bekommst die zusätzliche Gutschrift für jeden Monat der weiteren Person, für den die von dir geworbene Person eine Gutschrift bekommt und an dessen Ende dein eigenes Abo bezahlt ist. Eine dritte Ebene gibt es nicht: Wirbt die weitere Person ihrerseits jemanden, bekommst du dafür nichts.

Die Sätze zu Gutschriften in diesem und im vorigen Absatz betreffen die Gutschriften für bezahlte Monate, nicht den Anteil an der Vergütung eines Anlage-Anbieters (er steht im nächsten Absatz). Für ein bloß angelegtes Konto, eine Testzeit, eine Einladung oder das Versprechen, ein Abo abzuschließen, entsteht keine Gutschrift; ebenso nicht für einen Monat, an dessen Ende dein eigenes Abo nicht bezahlt ist (Abschnitt 3). Für einen Monat, der endet, während dein Konto gelöscht ist (auch in den 30 Tagen bis zur endgültigen Löschung), entsteht keine Gutschrift für dich; nimmst du die Löschung zurück, zählt der Monat wieder, soweit dein eigenes Abo an seinem Ende bezahlt ist (mit der Löschung endet dein Abo). Ebenso entsteht keine Gutschrift, und du kannst weder eine Auszahlung anfordern noch Angaben noch einmal abschicken, solange eine deiner Vertrauenspersonen in der App einen Erbfall bei dir bestätigt hat und du dem Erbfall nicht mit einem Veto, in der App dem Stopp des Vorgangs, widersprochen hast; legst du gegen jeden bestätigten Erbfall ein Veto ein, zählen die Monate wieder, bis zu 24 Monate zurück. Dasselbe gilt für die von dir geworbene Person: Entsteht für sie wegen ihrer Löschung oder eines bestätigten Erbfalls keine Gutschrift, entsteht auch deine zusätzliche nicht. Was bis dahin entstanden ist, regelt Abschnitt 8. Der Betrag je Monat im ersten Absatz dieses Abschnitts und der zusätzliche Betrag sind für alle, die nach diesen Bedingungen teilnehmen, gleich. Sie hängen weder von der Zahl der Menschen ab, die du geworben hast, noch von der Zahl ihrer zahlenden Kunden, noch vom Alter deines Kontos. Es gibt keine Staffeln, Ränge oder Wettbewerbe.

Wenn du außerdem einen Anlage-Anbieter über die App erreichst und dieser Heldena eine Vergütung zahlt, bekommst du einen Anteil daran gutgeschrieben, wenn dein eigenes Abo bei der Meldung dieser Vergütung an uns bezahlt ist (Abschnitt 3). Zurzeit ist über die App aber noch kein Anlage-Anbieter erreichbar, weil dafür der Vertrag mit einem Anbieter fehlt. Solange das so bleibt, kann auf diesem Weg kein Guthaben entstehen. Kommt ein Anbieter dazu, siehst du ihn in der App.

Sobald du über dein Guthaben verfügen kannst, kannst du es dir in der App auszahlen lassen, schon ab dem ersten Cent; dafür gelten die Bedingungen für das Anfordern weiter unten in diesem Abschnitt (zu Konto, Abo und Erbfall). Ausgezahlt wird per SEPA-Überweisung auf das Konto, das du uns dafür nennst. Fällt für die Auszahlung eine Gebühr an, die uns berechnet wird, trägst du sie: Wir ziehen sie von deinem Betrag ab, und bevor du absendest, siehst du, wie viel wir dir auszahlen.

Verfügen kannst du über dein Guthaben, sobald wir es dir auszahlen können und es nicht mehr zurückgehalten wird (Abschnitt 3). Dann ist es fällig. Dass du die Auszahlung anforderst und dafür deine Angaben machst, verschiebt das nicht. Es verjährt nach den gesetzlichen Regeln. Wohnst du in Deutschland, verjährt es am Ende des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem du davon erfahren hast, spätestens am Ende des zehnten Jahres nach dem Jahr, in dem es fällig geworden ist. Wohnst du in einem anderen Land, zahlen wir es dir in jedem Fall bis zum Ende des zehnten Jahres nach dem Jahr aus, in dem es fällig geworden ist; gibt dir das Recht deines Landes mehr Zeit, gilt diese (Abschnitt 9).

Empfehlen braucht kein Abo, ein Guthaben entsteht nur, solange dein eigenes Abo bezahlt ist (Abschnitt 3). Für das Anfordern einer Auszahlung in der App gelten diese Bedingungen: Du kannst anfordern, solange du dein Konto nicht gelöscht hast (auch nicht in den 30 Tagen bis zur endgültigen Löschung), dein eigenes Abo bezahlt ist und kein bestätigter Erbfall im Sinne des Absatzes zu Löschung und Erbfall (weiter oben in diesem Abschnitt) vorliegt. Das heißt für das Abo: Eine eingegangene Zahlung deckt den heutigen Tag ab, und seit der ersten Zahlung deines jetzigen Abschlusses sind mindestens 14 Tage vergangen. Eine Zahlung, die noch eingezogen wird, und Zeit aus Gratismonaten zählen nicht. Schließt du nach einer Unterbrechung, also nach einer Zeit ohne eingegangene Zahlung, neu ab, zählt die erste Zahlung des neuen Abschlusses.

Diese Bedingungen gelten für jede Anforderung, auch für eine neue nach einer Auszahlung, die zurückkam, und nach einer Anforderung, die verfiel oder ohne Zahlung endete. Hast du dein Konto gelöscht, kannst du in der App keine Auszahlung mehr anfordern, auch wenn dein Abo bezahlt ist. Angaben nach einer zurückgekommenen Auszahlung kannst du dagegen auch ohne bezahltes Abo noch einmal abschicken, solange die Frist dafür läuft.

Dass du für das Anfordern in der App ein bezahltes Abo brauchst, verschiebt nicht, wann dein Guthaben fällig wird und verjährt. Dein Guthaben bleibt dir auch ohne bezahltes Abo bis zur Verjährung (Abschnitt 2), soweit die Abschnitte 2 bis 5 und 7 nichts anderes sagen; wie du dich nach der Löschung deines Kontos meldest, steht in Abschnitt 8.

Brächte eine Auszahlung deine Auszahlungen in einem Kalenderjahr auf den Gegenwert von 2.000 US-Dollar oder mehr (zum Tageskurs der Europäischen Zentralbank; die App zeigt dir den aktuellen Betrag in Euro), zahlen wir sie und jede weitere in diesem Jahr erst aus, wenn uns ein gültiges US-Steuerformular von dir vorliegt: ein W-8BEN, für eine Firma ein W-8BEN-E, für eine US-Person ein W-9. Das W-8BEN füllst du in der App aus, ebenso das W-8BEN-E, wenn du dort angibst, dass deine Firma nach US-Steuerrecht eine Kapitalgesellschaft ist. Wo dir die App ein Formular nicht ausfüllen kann, schickst du das Formular, das für dich gilt, mit der Unterschrift, die das Formular verlangt, per E-Mail an unsere Buchhaltung; Adresse und Betreff nennt dir die App. Das W-9 nehmen wir an, sobald Auszahlungen an US-Personen möglich sind. Haben wir dir in einem Kalenderjahr Auszahlungen ab dieser Summe ohne gültiges Formular gezahlt, gilt das im nächsten Jahr schon ab der ersten Auszahlung. Die App sagt dir dann, bis wann. Liegt es bis dahin nicht vor, endet die Anforderung ohne Zahlung, und du kannst dein Guthaben neu anfordern, wenn die Bedingungen für das Anfordern erfüllt sind (weiter oben in diesem Abschnitt). Das Formular gehört dann zu dem, was du für eine Auszahlung brauchst. Hast du dein Konto gelöscht, kannst du dich über den Kontaktweg im Impressum melden; dass dein Anspruch bleibt, steht in Abschnitt 8.

Solange eine Anforderung offen ist, also weder ausgezahlt noch ohne Zahlung beendet oder verfallen, berufen wir uns für den Betrag darin nicht auf die Verjährung. Endet eine Anforderung, ohne dass wir ausgezahlt haben, zählen diese Fristen für die Beträge darin ab dem Jahr neu, in dem sie endete: Wohnst du in Deutschland, verjähren sie dann frühestens am Ende des dritten Jahres danach; wohnst du in einem anderen Land, zahlen wir sie dir in jedem Fall bis zum Ende des zehnten Jahres danach aus.

Kommt eine Auszahlung zurück, etwa weil die Kontoangaben für die Überweisung nicht stimmen, kannst du deine Angaben in der App noch einmal eingeben und abschicken, mindestens 21 Tage lang, bis zum Ende des Tages, den dir die App nennt. Das gilt nicht, solange ein bestätigter Erbfall das Abschicken anhält (siehe weiter oben in diesem Abschnitt); der Tag, den dir die App nennt, verschiebt sich dadurch nicht. Hat dein Konto eine E-Mail-Adresse, schreiben wir dir diesen Tag auch. Schickst du bis dahin nichts ab, verfällt die Anforderung, und du kannst dein Guthaben neu anfordern, wenn die Bedingungen für das Anfordern erfüllt sind; wann es verjährt, sagt der Absatz davor. Hast du dein Konto gelöscht, schreiben wir dir dazu nicht mehr, und der Tag, den dir die App nennt, liegt dann vor der endgültigen Löschung, auch wenn es weniger als 21 Tage sind; hat dir die App dann keinen Tag genannt, kannst du in der App nicht abschicken. Hast du dein Konto gelöscht und kannst du weder abschicken noch neu anfordern, kannst du dich über den Kontaktweg im Impressum melden; dass dein Anspruch bleibt, steht in Abschnitt 8.

Damit du davon erfährst, schicken wir dir, sobald wir auszahlen, jedes Jahr am 1. Dezember eine E-Mail an die Adresse deines Kontos, mit jedem fälligen Betrag, der nach deutschem Recht noch nicht verjährt ist, und dem Tag, an dem er nach deutschem Recht verjährt. Dieselben Angaben stehen auf deiner Empfehlungs-Seite; kennt die App dein Land, steht dort bei jedem Betrag der Tag, der für dich gilt.

Wohnst du in einem Land, in das wir nicht auszahlen können, sammelst du dein Guthaben wie alle anderen. Solange wir dorthin nicht auszahlen können, ist es nicht fällig und verjährt nicht.

3. Wann es gutgeschrieben wird

Ein Monat zählt, wenn die geworbene Person ihn bezahlt hat und die Widerrufsfrist ihrer ersten Zahlung von 14 Tagen vor dem Ende des Monats abgelaufen war. Gemeint ist der Kalendermonat (Zeitzone UTC); die Gutschrift für einen Monat entsteht nach seinem Ende. Zahlt die geworbene Person zum ersten Mal in den letzten 14 Tagen eines Kalendermonats, läuft diese Frist erst nach dem Ende dieses Monats ab; dieser Monat zählt dann nicht, die folgenden Monate zählen, wenn sie sie bezahlt. Widerruft sie in dieser Zeit oder kündigt sie ihr Abo in dieser Zeit, entsteht für diesen Monat nichts.

Das gilt nur für Monate, an deren Ende dein eigenes Abo bezahlt ist, auch für die zusätzliche Gutschrift aus Abschnitt 2, und für den Anteil an der Vergütung eines Anlage-Anbieters nur, wenn dein eigenes Abo bei der Meldung dieser Vergütung an uns bezahlt ist. Bezahlt heißt: Für den Zeitraum, der das Ende des Monats enthält (Zeitzone UTC), bei der Anlage-Vergütung für den Zeitraum, der den Tag der Meldung enthält, ist eine Zahlung für dein Abo bei uns eingegangen; eine Testzeit ohne Zahlung und Zeit aus Gratismonaten zählen nicht. War dein eigenes Abo am Ende eines Monats beendet oder nicht bezahlt, entsteht für diesen Monat kein Guthaben für dich, auch wenn die geworbene Person weiter bezahlt. Schließt du später neu ab, wird dieser Monat nicht nachgeholt. Was du schon bekommen hast, bleibt dir, bis es verjährt (Abschnitt 2); Abschnitt 5 bleibt unberührt.

Geht die Zahlung der geworbenen Person später zurück, etwa weil sie ihre Bank um eine Rückbuchung bittet, kommt es auf den Zeitpunkt an. Fällt die Rückbuchung noch in diese 14 Tage, entsteht für diesen Monat nichts, genauso wie bei einem Widerruf. Danach behältst du, was dir gutgeschrieben ist: Was du schon bekommen hast, bleibt dir, bis es verjährt (Abschnitt 2). Anders ist es nur, wenn du gegen Abschnitt 5 verstößt. Spätere Monate zählen erst wieder, wenn die Person wieder bezahlt.

Das gilt für dein Guthaben. Für das Abo selbst gilt das Gegenteil, und zwar für jeden: Wer eine Zahlung zurückbucht, dessen bezahlter Zeitraum endet. Das Sicherheitsnetz bleibt bestehen. Den Tresor zu lesen und die Vererbung kosten ohnehin nichts.

Für die zusätzliche Gutschrift nach Abschnitt 2 gilt, gerechnet ab der weiteren Person: Sie entsteht für einen Monat, den die weitere Person bezahlt hat und für den die Widerrufsfrist ihrer ersten Zahlung vor dem Ende des Monats abgelaufen war. Widerruft die weitere Person, kündigt sie ihr Abo in dieser Frist oder geht ihre Zahlung zurück, bevor die Gutschrift entsteht, entsteht für diesen Monat nichts. Eine Rückbuchung nach der Gutschrift nimmt dir diese nicht mehr weg; wie lange sie dir bleibt, sagt Abschnitt 2. Spätere Monate zählen erst wieder, wenn die weitere Person wieder bezahlt.

Ein Guthaben aus einer Anlage entsteht erst, wenn der Anbieter abgerechnet hat, und wird danach eine Zeit lang zurückgehalten. Wie lange, hängt vom Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter ab. Ist dort nichts vereinbart und wird uns keine Frist gemeldet, halten wir das Guthaben 365 Tage zurück. Diese Vorgabe ist bewusst lang gewählt und kann über den Zeitraum hinausgehen, in dem der Anbieter sein Geld zurückfordern darf. In dieser Zeit siehst du das Guthaben, kannst aber noch nicht darüber verfügen. Bis wann, steht auf deiner Empfehlungs-Seite.

4. Was passiert, wenn ein Anbieter Geld zurückfordert

Dieser Abschnitt gilt für private Teilnehmer. Wer gewerblich vermittelt und einen eigenen Vertrag mit Heldena hat, richtet sich nach diesem Vertrag; dort kann eine Verrechnung vereinbart sein.

Was du schon bekommen hast, bleibt dir, bis es verjährt (Abschnitt 2). Verlangt ein Anlage-Anbieter eine bereits gezahlte Vergütung zurück, nachdem du über dein Guthaben verfügt hast, trägt Heldena diesen Betrag. Dein Guthaben wird dafür nicht belastet, und spätere Gutschriften werden nicht damit verrechnet. Anders ist es nur, wenn du gegen Abschnitt 5 verstößt.

Guthaben, über das du noch nicht verfügen konntest, weil es noch zurückgehalten wird, bekommst du in diesem Fall nicht. Auf deiner Empfehlungs-Seite sinkt dein Guthaben dann um diesen Betrag.

5. Was nicht erlaubt ist

Nicht erlaubt sind mehrere Konten für dieselbe Person, unverlangte Werbung an Fremde, und Anmeldungen, die nur dazu dienen, eine Gutschrift auszulösen. Heldena kann Gutschriften in solchen Fällen zurücknehmen und die Teilnahme beenden.

Du wirbst im eigenen Namen, nicht im Namen von Heldena. Du machst keine Zusagen über Heldena, das Programm oder die App, die über das hinausgehen, was auf unseren Seiten steht. Wohnst du außerhalb der USA, empfiehlst du die App von dort aus und wirst dafür nicht in den USA tätig.

6. Steuern

Was du über dieses Programm bekommst, kann steuerpflichtig sein: dein Guthaben ebenso wie Gratismonate, die du früher bekommen hast. Nach heutiger Rechtslage gilt in Deutschland eine Freigrenze von 256 € im Kalenderjahr für solche Einkünfte (§ 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz): Bis dahin fällt nichts an, darüber der ganze Betrag und nicht nur der Teil oberhalb der Grenze.

Diese Grenze gilt für alle Einkünfte dieser Art in einem Jahr zusammen, nicht nur für die von Heldena. Hast du im selben Jahr noch andere Vermittlungen oder Prämien, zählst du sie mit. Einen Gratismonat rechnen wir dabei mit dem Wert eines bezahlten Monats, also 19 €. Das gilt auch, wenn du im Jahrestarif zahlst, wo dich ein Monat weniger kostet.

Auf deiner Empfehlungs-Seite steht, wie viel im laufenden Jahr zusammengekommen ist. Angeben musst du es selbst; Heldena meldet nichts für dich. Diese Angaben sind keine Steuerberatung.

7. Deine Daten

Der Empfehlungs-Code enthält keinen Namen. Wer über deinen Code kommt, erfährt nicht, wer du bist, und du erfährst nicht, wer über deinen Code gekommen ist. Du siehst, wie viele es waren, wie viele davon nach der Testzeit zahlen, und welche Beträge dir dafür gutgeschrieben wurden. Sobald dir eine zusätzliche Gutschrift nach Abschnitt 2 gutgeschrieben wurde, siehst du auf deiner Empfehlungs-Seite zwei Summen dieser Gutschriften, insgesamt und die in diesem Monat gutgeschriebenen, nie Namen; unter Umständen lässt sich aus ihnen ablesen, wie viele Monate eine einzelne weitere Person bezahlt hat. Wurdest du selbst geworben, sieht die Person, die dich geworben hat, zwei Summen, in denen die bezahlten Monate der von dir geworbenen Personen stecken, nie Namen; unter Umständen lässt sich aus ihnen ablesen, wie viele Monate eine einzelne von dir geworbene Person bezahlt hat.

Damit dein Guthaben ausgezahlt und verbucht werden darf, braucht unsere Buchhaltung deinen Namen und deine Anschrift. Das ist dieselbe Regel, die für jeden Handwerker gilt, den man bezahlt.

Wir schicken diese Angaben für dich an unsere Buchhaltung: deinen Namen, deine Anschrift, die Kontoangaben für deine Auszahlung per Überweisung und deine Angabe, ob du privat oder gewerblich empfiehlst und, bei gewerblich, ob als Einzelperson oder als Firma. Bei einer gewerblichen Empfehlung schicken wir auch die Steuernummer mit, falls du eine angibst. Die Firma, die unsere E-Mails verschickt, sieht diese Angaben dabei, so wie bei jeder E-Mail. In unserer Buchhaltung liegen sie bis zu zehn Jahre, damit wir uns gegen Ansprüche verteidigen können. Für die Auszahlung bekommt unsere Bank deinen Namen, deine Kontoangaben und den Betrag.

Jedes Mal, bevor du eine Auszahlung anforderst, fragen wir diese Angaben neu ab. Du siehst sie und bestätigst sie, bevor sie hinausgehen. Auf dem Server, mit dem deine App arbeitet, steht deine Anschrift nie. Er leitet sie nur weiter.

Schickst du uns ein US-Steuerformular, bewahrt es unsere Buchhaltung auf, solange das US-Steuerrecht es verlangt.

8. Ende des Programms, Kontolöschung, Erbfall und Übertragung

Heldena kann das Programm beenden. Was du bis dahin verdient hast, bleibt dir, soweit die Abschnitte 2 bis 5 und 7 nichts anderes sagen: Bereits entstandene Gratismonate und bereits entstandenes Guthaben bleiben bestehen und verwertbar, auch wenn das Programm nicht weiterläuft. Für ein Guthaben gilt das mit denselben Ausnahmen bis zu seiner Verjährung (Abschnitt 2). Über das Ende informieren wir dich mindestens 30 Tage vorher auf heldena.com und, wenn dein Konto eine E-Mail-Adresse hat, per E-Mail. Ein Ende, das ein Gesetz oder eine Behörde verlangt, kündigen wir an, sobald wir davon wissen.

Dasselbe gilt, wenn du dein Konto löschst, soweit die Abschnitte 2 bis 5 und 7 nichts anderes sagen: Dein Guthaben bleibt bestehen, bis es verjährt (Abschnitt 2). Kannst du die Auszahlung in der App anfordern (Abschnitt 2), ist es am einfachsten, sie vorher anzufordern. Hast du das nicht getan, bleibt dein Anspruch auf dein Guthaben mit denselben Ausnahmen bis zur Verjährung trotzdem bestehen; du kannst dich dann über den Kontaktweg im Impressum melden. Ist eine Auszahlung an dich zurückgekommen oder deine Anforderung ohne Zahlung beendet oder verfallen, und kannst du in der App weder deine Angaben abschicken noch dein Guthaben neu anfordern, gilt dasselbe: Dein Anspruch auf dein Guthaben bleibt mit denselben Ausnahmen bis zur Verjährung bestehen, und du kannst dich über den Kontaktweg im Impressum melden.

Beim Löschen kann dir die App anbieten, stattdessen auf dein auszahlbares Guthaben zu verzichten. Das ist eine Wahl, keine Bedingung der Löschung. Der Verzicht gilt erst mit der endgültigen Löschung nach 30 Tagen und entfällt, wenn du die Löschung zurücknimmst.

Im Erbfall geht dein Guthaben auf deine Erben über. Sie melden sich über den Kontaktweg im Impressum, mit einem Nachweis ihres Erbrechts. Für sie verjährt es frühestens sechs Monate, nachdem sie die Erbschaft angenommen haben. Heldena erfährt von einem Erbfall nicht von selbst. Die App hält neue Gutschriften und neue Anforderungen an, sobald eine deiner Vertrauenspersonen den Erbfall dort bestätigt hat und du nicht mit einem Veto widersprochen hast (Abschnitt 2). Damit deine Erben von deinem Guthaben erfahren können, trägt die App es als Eintrag in deinen Tresor ein, wenn du deine Empfehlungs-Seite bei offenem Tresor öffnest. Dass der Eintrag jeden deiner Erben erreicht, können wir nicht zusagen; sag es ihnen am besten auch selbst.

Heldena kann seine Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen auf eine andere Gesellschaft übertragen, die das Programm weiterführt. Wir sagen es dir mindestens 30 Tage vorher, auf heldena.com und, wenn dein Konto eine E-Mail-Adresse hat, per E-Mail; ist die Übertragung durch ein Gesetz oder eine Behörde erzwungen, sobald wir davon wissen. Bist du damit nicht einverstanden, kannst du der Übertragung widersprechen; dann endet deine Teilnahme, und du kannst dir dein Guthaben von der bisherigen Gesellschaft auszahlen lassen, sobald es nach Abschnitt 2 fällig ist.

9. Welches Recht gilt

Für diese Bedingungen und für alle Ansprüche aus deiner Teilnahme gilt deutsches Recht. Das gilt auch dafür, wann dein Anspruch auf dein Guthaben verjährt.

Nimmst du als Privatperson teil, also nicht für ein Gewerbe oder einen Beruf, und hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt (deinen Lebensmittelpunkt) in einem anderen Staat, behältst du trotzdem den Schutz der Vorschriften dieses Staates, von denen dort nicht durch Vertrag abgewichen werden darf. Schreibt das Recht dieses Staates für dein Guthaben eine längere Verjährungsfrist vor, von der dort nicht abgewichen werden darf, gilt die längere Frist.

Fragen dazu

Schreib uns über den Kontaktweg im Impressum.